Privathaftpflichtversicherung
Bestens abgesichert mit der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer für Singles, Paare, Single mit Kind(ern) und Familien.
Kann passieren - dafür gibt es die Privathaftpflichtversicherung
Ein bisschen zu viel Schwung, einen Moment lang nicht aufgepasst und schon ist die teure Technik eines Freundes kaputt, eine Vase zerbrochen oder ein hochwertiger Teppich bekleckert. Verursachen wir schuldhaft einen Schaden, so sind wir gesetzlich verpflichtet, diesen zu ersetzen. Dabei kann schon ein kleines Versehen einen großen finanziellen Schaden verursachen. Mit unserer Privathaftpflichtversicherung sind Sie für den Fall der Fälle bestens abgesichert - wählen Sie aus unseren 2 Tarifen Exclusiv und Excellent einfach den passenden Schutz für Ihre ganz persönliche Lebenssituation.
Unsere Highlights für Sie:
- Versicherungssumme bis zu 100 Mio. €
- Schlüsselverlust
- Rechtsschutz, zum Durchsetzen Ihrer Ansprüche gegenüber Dritten
- Gefälligkeitshandlungen (Nachbarschaftshilfe)
- Schäden an einer gemieteten Wohnung
- Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
- Neuwertentschädigung möglich
- Sachschäden mitversicherter Personen untereinander
Passende Tarife für:
Singles
Single mit Kind(ern)
Paare
Familien
In 2 individuellen Tarifvariationen:
- Exclusiv für mehr Leistung
- Excellent - unser Top-Tarif mit dem umfangreichsten Leistungspaket
Leistungsvergleich
| Exclusiv | Excellent | |||
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Best-Leistungsgarantie
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Ausfalldeckung für Personen- und Sachschäden
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Drohnen (bis 5 kg)
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5.000.000 € |
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Sach- und Vermögensschäden durch deliktunfähige Personen
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100.000 € |
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Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
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Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten bis 20.000 € Jahresumsatz
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Ehrenamtliche Tätigkeiten
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Gefälligkeitsschäden (z. B. Nachbarschaftshilfe)
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500.000 € |
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Schlüsselverlust fremder Schlüssel (privat und beruflich)
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100.000 € |
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Gemietete oder geliehene bewegliche Sachen
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50.000 € |
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Abhandenkommen fremder gemieteter oder geliehener beweglicher Sachen
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Erweiterte Forderungsausfalldeckung (Opferschutz)
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50.000 € |
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Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung
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Halter oder Hüter von wilden Tieren (z. B. Schlangen oder Spinnen) inkl. Einfangkosten
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Photovoltaikanlagen (inkl. Einspeisung), Garagen, Gärten, Pools, Teiche,Schrebergärten
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Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Summe von 500.000 €
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Be- und Entladeschäden eines Kraftfahrzeuges
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10.000 € |
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Besitz und Gebrauch von E-Bikes / Pedelecs
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Mietsachschäden an geliehenen, versicherungspflichtigen E-Scootern
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1.000 € | |||
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Rabattrückstufung und Übernahme Vollkasko-Selbstbeteiligung bei Carsharing
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Unser Top-Tarif: Privathaftpflicht Excellent
Unser Tarif Excellent ist das Richtige für all diejenigen, die keine Abstriche beim Versicherungsschutz machen möchten.
Unsere Versprechen:
Ein anderer Versicherer bietet zum Schadenzeitpunkt einen leistungsstärkeren Tarif? Dann stocken wir auf!
So kann Ihr Schutz nur besser werden.
Und damit Sie sofort rundum abgesichert sind, profitieren Sie schon in der Übergangszeit zwischen dem alten und Ihrem neuen Vertrag von den Leistungen des Excellent Tarifs.
... und so einfach geht's
Ihre Privathaftpflichtversicherung in weniger als 3 Minuten versichern
1. Für Tarif entscheiden
Persönliche Daten eingeben.
2. Online abschließen
Zahlungsart auswählen und bestätigen.
3. Schutz genießen
Jetzt ist Ihre Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Ihre Fragen - unsere Antworten
Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist für absolut jeden sinnvoll und dringend zu empfehlen. Denn ein Missgeschick ist schnell geschehen und kann langfristige finanzielle Folgen haben. Gerade Personenschäden können schnell in die Millionen gehen. Als Schadensverursacher haftet man per Gesetz mit dem gesamten aktuellen und zukünftigen Vermögen.
Mit einer Privathaftpflicht ist man in solchen Fällen auf der sicheren Seite und vor existenzbedrohenden Kosten geschützt.
Das kommt auf Ihre persönliche Lebenssituation an.
Je nach gewählter Tarifvariante sind folgende Personen mitversichert:
Single: nur der Versicherungsnehmer selbst
Single mit Kind(ern): der Versicherungsnehmer (Elternteil) mit einem oder mehreren Kindern
Paar: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner/innen oder Partner/in (sofern beim Versicherungsnehmer gemeldet) und namentlich im Antrag genannt
Familie: beide Elternteile mit ihren Kindern.
Sie und der mitversicherte Personenkreis sind durch die Privathaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen aus Schadenersatzansprüchen Dritter geschützt.
Die Privathaftpflicht übernimmt Kosten für Schäden wie:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
bis zur vereinbarten Deckungssumme
Die Privathaftpflicht leistet nicht bei:
- Schäden, die Sie sich oder Ihrem Eigentum selbst zufügen
- Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
- Schäden, die von Ihrem Hund oder Pferd verursacht werden
- Schäden, durch den Gebrauch von zulassungspflichtigen Fahrzeugen, wie z.B. eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs
Der Gebrauch von Fahrrädern und Pedelecs (nur im Tarif Exclusiv und Excellent) ist mitversichert, da für diese Räder keine Versicherungspflicht besteht.
E-Scooter und S-Pedelecs (bis 45km/h) hingegen unterliegen der Versicherungspflicht (sie benötigen ein Kennzeichen). Für versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge muss eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter - die Hausratversicherung übernimmt Schäden am eigenen Hab und Gut.
Werfe ich zum Beispiel aus Versehen mit einem Ball die Fensterscheibe eines Anderen ein, so übernimmt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden, der dieser Person entstanden ist. Werfe ich den Ball aus Versehen gegen meine eigene Fensterscheibe, übernimmt sie dies nicht.
Geht mein Fernseher kaputt, weil der Blitz ins Haus eingeschlagen hat und so eine Überspannung entstanden ist, so übernimmt die Hausratversicherung den Schaden, der mir entstanden ist. Gleiches gilt für Schäden, die durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Feuer oder Einbruchdiebstahl an meinem Hausrat entstehen. Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung ergänzen sich also. Hier geht es direkt zu unserer Hausratversicherung.
Der Verlust von Schlüsseln ist ärgerlich und kann schnell ins Geld gehen, zuerst der Schlüsseldienst dann ggf. eine komplett neue Schließanlage für ein Mehrfamilienhaus oder einen Unternehmenssitz. Der Verlust fremder Schlüssel ist in unserer Privathaftpflichtversicherung mit inbegriffen, d.h. auch die Schlüssel eines Vermieters. Nur wenn der eigene Schlüssel, z.B. vom Eigenheim verloren wird, greift die Privathaftpflichtversicherung nicht. Sie übernimmt prinzipiell nur die Kosten, die Dritten entstehen, nicht Schäden am Eigentum des Versicherten selbst.
Sie können Ihren Schaden ganz einfach online melden. Im Formular fragen wir alle wichtigen Informationen direkt ab, so dass wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können.
Dokumente
- Widerrufsbelehrung Privathaftpflicht mit Itzehoer Rechtsschutz
- Widerrufsbelehrung
- Wie lange sind volljaehrige, ledige Kinder in der elterlichen Privathaftpflichtversicherung mitversichert
- Kundeninformation zur Privathaftpflicht Excellent
- Kundeninformation zur Privathaftpflicht Exclusiv
- Antrag auf Privathaftpflicht- und Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Leistungseinschluesse in der Privathaftpflichtversicherung
Sie haben weitere Fragen?
Wir sind gerne für Sie da:
04488 53737-800