Fahrrad-Vollkaskoversicherung für E-Bikes der Ammerländer Versicherung
Störer Excellent Plus mit Fahrrad-Unfallversicherung

E-Bike Versicherung

Unsere E-Bike-Versicherung bietet den passenden Schutz im Falle von Diebstahl oder Schäden. Jetzt neu mit Unfallversicherung!

E-Bike versichern

Die E-Bike Versicherung der AV - 4 Tarife für individuellen Schutz

Der richtige Schutz für Pedelecs bis 25 km/h

Spricht man von einem E-Bike sind meist sogenannte "Pedelecs" gemeint.
Diese fahren bis zu 25 km/h mit Tretunterstützung. Der Motor hilft also nur beim Treten,
er fährt nicht auf Knopfdruck. Diese Räder und entsprechendes Zubehör können Sie bei der Ammerländer
Versicherung ganz einfach online versichern.

Was ist versichert?

E-Bike

E-Bikes mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h mit einem Kaufpreis bis 10.000 Euro
(im Tarif Excellent und Excellent Plus bis 15.000 Euro)

Lastenrad

Lastenräder mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h, mit einem Kaufpreis bis 10.000 Euro
(im Tarif Excellent und Excellent Plus bis 15.000 Euro)

Sattel

Fest verbundene Fahrradteile
(z. B. Akku, Display, Sattel)

Anhänger

Mit dem Fahrrad zusammen erworbenes Zubehör und Gepäck

Fahrrad

privat genutzte Diensträder im Mitarbeiterleasing

Schlüssel

Schäden an Mieträdern
(im Tarif Exclusiv und Excellent und Excellent Plus)


Bei welchen Schäden hilft eine E-Bike-Versicherung?

Unsere E-Bike-Versicherung hilft im Falle von:

Blitz

Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten

Diebstahl

Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub

Reparatur

Reparaturkosten in Folge von z. B. Unfall, Fall- oder Sturzschäden

Bremse

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit & durch Verschleiß auch an Reifen und Bremsen

Dreieck

Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung

Unfallschutz

Soll auch ein Unfallschutz für die fahrende Person inklusive sein, ist unser Tarif Excellent Plus die richtige Wahl

NEU: E-Bike-Versicherung mit Unfallversicherung

Da die Gefahr von Unfällen mit der Geschwindigkeit des E-Bikes steigt, deckt unsere E-Bike-Versicherung für Pedelecs jetzt auch Unfälle ab.
Sie können den Schutz als Baustein zu einem der Tarife hinzufügen oder wählen direkt den Tarif Excellent Plus inkl. Unfallschutz durch die integrierte Fahrrad-Unfallversicherung.

E-Bike versichern

Welche Highlights beinhaltet die E-Bike-Versicherung?

Das bieten all unsere Tarife:

Neuwertentschädigung

Neuwertentschädigung

Selbstbeteiligung

Keine Selbstbeteiligung

Keine Preisunterschiede nach Region

Keine Preisunterschiede nach Region

Neue & gebrauchte Räder versicherbar

Neue & gebrauchte Räder versicherbar

Grobe Fahrlässigkeit ist abgesichert

Grobe Fahrlässigkeit ist abgesichert

Fahrrad nur abschließen - festschließen ist nicht nötig

Fahrrad nur abschließen - festschließen ist nicht nötig

Unsere E-Bike Tarife im schnellen Überblick:

Unsere E-Bike Versicherung bietet Ihnen 4 unterschiedliche Tarife.
Wählen Sie den passenden Tarif für Ihre Bedürfnisse:

Classic

Unser günstigster Tarif, der auch Finanztip überzeugt: möchten Sie Ihr Rad gegen die einfachen Gefahren des Alltags, wie Diebstahl oder Sturzschäden, absichern, ist dieser Tarif die solide Basis.

ab 3,91 € im Monat

E-Bike versichern

Exclusiv

Unser Preis-Leistungs-Sieger

Für Langstreckenfahrer und Pendelnde:
nutzen Sie ihr E-Bike regelmäßig und auf weiten Strecken, empfehlen wir den Tarif Exclusiv inkl. ROLAND Schutzbrief mit Pannenhilfe und Abschleppdienst.

ab 5,05 € im Monat

E-Bike versichern

Excellent

Maximaler Schutz fürs E-Bike:
Der Tarif Excellent bietet unser Maximum an Leistung für Ihr E-Bike mit einem Wert bis 15.000 Euro und Leistungen im Radsport.

ab 5,50 € im Monat

E-Bike versichern

Excellent Plus

Mit Fahrrad-Unfall­versicherung

Mit Excellent Plus ergänzen wir noch eine Fahrrad-Unfallversicherung für die fahrende Person und begegnen so dem erhöhten Unfallrisiko von Pedelecs. So sind E-Bike und Mensch umfassend abgesichert - unser Gesamtpaket für höchste Ansprüche.

ab 6,16 € im Monat

E-Bike versichern

Unsere E-Bike Tarife im ausführlichen Leistungsvergleich:

Unsere Leistungsübersicht zeigt Ihnen auf einen Blick welcher E-Bike Tarif welche Leistungen beeinhaltet:

Classic Exclusiv Excellent Excellent Plus
Neuwertentschädigung
Reparaturkosten durch:
Unfall (eigen- / oder fremdverschuldet), Vandalismus,
Fall- oder Sturzschäden, Brand, Explosion, Blitzschlag,
Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern,
Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
Verschleiß (auch Akku)

auch an Reifen und Bremsen
max. 3 Jahre

max. 5 Jahre

max. 5 Jahre

max. 5 Jahre

Feuchtigkeitsschäden
Fahrradzubehör- und Gepäck
je Sache maximal 300,- Euro,
je Versicherungsfall 1.000,- Euro

je Sache maximal 300,- Euro,
je Versicherungsfall 1.000,- Euro

je Sache maximal 500,- Euro,
je Versicherungsfall 2.000,- Euro

je Sache maximal 500,- Euro,
je Versicherungsfall 2.000,- Euro
Fahrrad-Unfallversicherung optional optional
Kündigungsfrist 3 Monate 1 Tag 1 Tag 1 Tag
Vorsorge 10 % der VS 15 % der VS 20 % der VS 20 % der VS
Konditionsdifferenzdeckung
Erweiterte Leistungsgarantie – Bestleistungsgarantie
Besitzstandsgarantie
Innovationsklausel
ROLAND Schutzbrief

Sie haben den passenden Tarif gefunden?

Dann können Sie Ihr E-Bike in weniger als 3 Minuten direkt versichern - und so einfach geht´s:

1. Passenden Tarif wählen

Hersteller, Kaufpreis- und datum angeben.

2. Online abschließen

Zahlungsart auswählen und bestätigen.

3. Versicherungsschein erhalten

Jetzt ist Ihr Rad versichert.

Mann auf Dienstrad

Beispiele für Schäden, die durch unsere E-Bike-Versicherung versichert sind z. B.:

  • bei Verschleiß des Antriebs innerhalb der ersten 3-5 Jahre (je nach Tarif) nach Erstkaufdatum
  • wenn mit dem Rad zusammen gekauftes Zubehör, wie z. B. der Akku oder das Display gestohlen werden. Bei nachträglichem Kauf muss uns das neue Zubehör bitte gemeldet werden, damit wir es dem Vertrag hinzufügen können
  • bei Sturzschäden können z. B. Bremshebel abbrechen oder Pedalen verbiegen – auch hier ersetzen wir den Schaden
  • wenn loses Fahrrad-Zubehör wie ein Helm oder die Fahrradtasche vor dem Einkaufsladen entwendet wird
  • bei Diebstahl des gesamten Rades, wenn es wie vereinbart gesichert wurde
  • wenn ein Stock ins Schaltwerk gerät und dieses schädigt

Beispiele für Schäden, die nicht durch unsere E-Bike-Versicherung abgedeckt sind:

  • Inspektion, Wartung, Service oder das Entlüften der Bremsen
  • Kratzer oder Abschürfungen, die durch einen Sturz an den Pedalen oder anderen Teilen auftreten
  • Teilediebstahl wie z. B. von Sonnenbrillen, Uhren oder Handys
  • Verschleiß nach Ablauf der Zeit von 3 oder 5 Jahren
  • wenn das Rad verloren oder irgendwo stehen gelassen wird

Ihre Fragen - unsere Antworten

Der Ausdruck „Pedelec“ beziehungsweise „E-Bike“ bezeichnet Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht. Bei Pedelecs unterstützt der Antrieb beim Treten, bei E-Bikes ersetzt er die Muskelkraft.

Wie häufig üblich, fassen wir beide Bezeichnungen unter dem Begriff „E-Bike“ zusammen. Von Fahrrädern sprechen wir, wenn es sich um ein Modell ohne Elektroantrieb handelt.
Ja, bei uns können Sie auch Ihr Fahrrad mit Carbonrahmen versichern. Beachten Sie, wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Carbon) keine Rahmennummer hat, dieses bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren zu lassen.
Das hängt davon ab, ob es sich um ein neues, rabattiertes oder gebrauchtes Rad handelt.

Neues Fahrrad/E-Bike: Die Versicherungssumme ist der Kaufpreis. Damit ist der Wert versichert, den Sie für das Fahrrad/E-Bike bezahlt haben (Neuwert). Mit eingerechnet werden fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile sowie dem lose mit dem Rad verbundenen Zubehör, soweit es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden Fahrrades aufgeführt ist.

Rabattiertes Fahrrad/E-Bike: Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert des Fahrrades/E-Bikes vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.

Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike: Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch handelt fahrlässig, wer die „erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Kommt ein Schaden zustande, weil man sorglos gehandelt hat und der Schaden war in der eingetretenen Form absehbar, so handelt man grob fahrlässig. Da es einem immer mal passieren kann, dass man nicht ganz so vorsichtig handelt, wie man vielleicht sollte, schließen wir die grobe Fahrlässigkeit in unserem Schutz mit ein. D.h. auch wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, stehen Ihnen unsere Versicherungsleistungen in vollem Umfang zu. Wichtig ist, dass ein Schaden nicht beabsichtigt herbeigeführt wird, dies gilt nicht als grobe Fahrlässigkeit.
Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung können Sie E-Bikes und hochwertige Fahrräder versichern. Das gilt auch für Fahrradzubehör und –gepäck. Ähnlich wie eine Kfz-Vollkasko bietet das Produkt Rundumschutz gegen die finanziellen Folgen von Schäden.
Folgende Fahrradtypen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
  • Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
  • Velomobile / vollverkleidete Fahrräder
  • Dirt-Bikes
  • Eigenbauten
  • Fahrräder, für die kein original Händlerkaufbeleg vorliegt
Das Fahrrad muss zum Schutz gegen Diebstahl mit einem Schloss abgeschlossen werden. Welches Schloss Sie hierfür nutzen, überlassen wir Ihnen. Wir akzeptieren alle Modelle unabhängig von Marke, Typ und Kaufpreis. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bei Ihrem Fachhändler vor Ort über Sicherheitsstufen und Schlossarten zu informieren.

Um Ihr Fahrrad bestmöglich zu schützen, empfehlen wir Ihnen außerdem, es an einem festen Gegenstand anzuschließen – Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist dies jedoch nicht, denn wir wissen, wie beschwerlich die Suche nach dem geeigneten Laternenpfahl, Fahrradständer o.ä. im Alltag sein kann.
Vielleicht kann Ihr Händler Ihnen einen Zweitbeleg ausstellen. Sofern uns kein Beleg für das Schloss oder den Helm eingereicht werden kann, kann leider keine Erstattung erfolgen.
Der Schutzbrief von ROLAND ist fester Bestandteil unserer Fahrrad-Vollkasko Tarife Exclusiv und Excellent.

Durch ihn bleiben Sie im Falle von Unfällen oder Pannen mobil, denn ROLAND organisiert eine Pannen- und Unfallhilfe und schleppt Ihr Rad bei Bedarf sogar ab.

Der Versicherungsschutz gilt dabei in folgenden Ländern:
  • innerhalb des geografischen Europas
  • den Anliegerstaaten des Mittelmeers
  • auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren

Wenn es mit Ihrem versicherten Rad zu einem Unfall gekommen ist und Sie sich verletzen oder Sie während einer Radreise schwer erkranken, wird eine Weiter-, Rückreise oder ein Fahrrad-Rücktransport organisiert. Eine 24-Stunden-Service-Hotline garantiert dabei Hilfe, wenn Sie sie benötigen. Sollten Sie aufgrund einer Panne vor Ort übernachten müssen, werden auch diese Kosten übernommen.

Weitere Leistungen sind ein finanzieller Ausgleich, falls Sie sich im Falle eines Schadens von Ihrer Familie oder Freunden abholen lassen und ein Mobilitätsbudget für die Fahrt mit einem Taxi etc. nach einem Schaden. Abgerundet wird der Schutzbrief durch eine psychologische Ersthilfe nach einem Verkehrsunfall oder der Möglichkeit, telefonisch eine rechtliche Erstberatung zu erhalten.
Der Unterschied liegt in der integrierten Fahrrad-Unfallversicherung. Dadurch ist Ihr Fahrrad versichert und Sie selbst bei einem Unfall damit.

Mit dem Tarif Excellent Plus haben Sie also eine Kombination aus Fahrradversicherung und Unfallversicherung für Radfahrende. Alle Leistungseinschlüsse finden Sie hier.
Sollte das von uns erstattete Fahrrad wieder aufgefunden werden, geht es in unseren Besitz über. Für diese Fälle benötigen wir die Originalrechnung.
Bei einem Diebstahl handelt es sich um eine Straftat. Unsere vertraglich vereinbarten Obliegenheiten sehen vor, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalls Schäden durch strafbare Handlungen unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen und den Versicherer bei der Polizei im Schadenprotokoll anzugeben hat.

Bei Verletzung von Obliegenheiten kann der Versicherer leistungsfrei oder zur Kürzung der Leistung berechtigt sein

Sie möchten mehr Versicherungsschutz von der Ammerländer?

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