Häufig gestellte Fragen bei der Ammerländer

Häufig gestellte Fragen zum Vertrag

Wie bekomme ich meine Vertragsunterlagen zugeschickt?

Wir legen unseren Fokus vermehrt auf die schnelle Kommunikation per E-Mail, daher erfolgt auch der Versand von Vertragsunterlagen vermehrt per E-Mail. Allerdings versenden wir derzeit auch noch Unterlagen per Post.

Generell gilt: Wir verschicken die Vertragsunterlagen so wie wir es Ihnen gegenüber beim Abschluss der Versicherung kommuniziert haben. Sollte es zu Änderungen kommen, informieren wir Sie natürlich vorab.

Sie erhalten Ihre Unterlagen noch per Post und möchten zukünftig alles gerne per E-Mail erhalten? Das ist kein Problem. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir stellen die Kommunikation gerne von Brief auf E-Mail um.

Wie lange dauert es bis ich meine Vertragsunterlagen zugeschickt bekomme?

Da es noch unterschiedliche Wege für den Versand der Vertragsunterlagen gibt, dauert auch der Versand unterschiedlich lang.

Versand per E-Mail: Können wir Ihnen nach der internen Prüfung eine Versicherung anbieten, erfolgt der Versand der Vertragsunterlagen innerhalb weniger Stunden.

Versand per Post: Können wir Ihnen nach der internen Prüfung eine Versicherung anbieten, erfolgt der Versand der Vertragsunterlagen in wenigen Tagen.

Sollten uns noch Informationen vor Vertragsabschluss fehlen, kontaktieren wir Sie entsprechend und der Versand der Vertragsunterlagen verzögert sich um die Dauer der Klärung.

Wie werden andere Dokumente zum Vertrag z.B. Rechnungen verschickt?

Auch für alle weiteren Dokumente gilt, dass wir vermehrt auf die Kommunikation per E-Mail setzen. Und Sie auch weitere Dokumente zum Vertrag wie z.B. Rechnungen zunehmend per E-Mail erhalten. Generell gilt auch für alle anderen Dokumente, dass wir Sie so verschicken wie wir es Ihnen gegenüber beim Abschluss der Versicherung kommuniziert haben. Sollte es zu Umstellungen kommen, informieren wir Sie natürlich auch darüber vorab.

Was bedeutet der Umzug in eine neue Wohnung für meine Hausratversicherung?

Wechseln Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.

Sollte sich durch Ihren Umzug Ihre Wohnungsgröße verändert haben, denken Sie bitte daran, uns die Angaben unverzüglich mitzuteilen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Dieses können Sie einfach über unser Online-Formular erledigen.

Alle vertragsrelevanten Unterlagen Ihrer Hausratversicherung werden Ihnen nach Ihrem Umzugsdatum auf dem Postweg zugesandt. Sofern Sie den E-Mail-Versand mit uns vereinbart haben, erhalten Sie die Unterlagen selbstverständlich an die uns bekannte E-Mail-Adresse. Sie erhalten Ihre Unterlagen noch per Post und möchten zukünftig alles gerne per E-Mail erhalten? Das ist kein Problem. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir stellen die Kommunikation gerne von Brief auf E-Mail um.

Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so können wir den Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung übertragen, siehe “Was passiert mit meiner Hausratversicherung, wenn ich ins Ausland umziehe?“

Was passiert mit meiner Hausratversicherung, wenn ich ins Ausland umziehe?

Unser Geschäftsgebiet bezieht sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Eine Hausratversicherung für ein Risiko außerhalb unseres Geschäftsgebiets ist leider nicht möglich. Ihr Vertrag endet, sobald wir Kenntnis vom Wegfall des Risikos (Umzug in das Ausland) erlangt haben. Dies bedeutet für Sie, dass Sie beim Umzug ins Ausland die Versicherung außerordentlich kündigen können.

Wie bekomme ich eine Bescheinigung bzw. einen Versicherungsnachweis für z. B.:

Bescheinigung für das Finanzamt (Lohnsteuerjahresausgleich/Steuererklärung)
Auf Ihrer Beitragsrechnung zum Versicherungsvertrag wird der Bruttobeitrag mit der berechneten Versicherungssteuer ausgewiesen. Sie können Ihre letzte Beitragsrechnung als Nachweis gegenüber dem Finanzamt verwenden. Laden Sie sich die letzte Beitragsrechnung einfach im Kundenportal herunter. Informationen zur Registrierung im Kundenportal finden Sie unter “Haben Sie als Versicherte automatisch Zugriff zum Kundenportal?“.

Versicherungsnachweis über eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für die zuständige Behörde
Auch hier erstellen wir Ihnen gerne einen Nachweis über Ihre bestehende Versicherung. Senden Sie Ihre Anfrage einfach per E-Mail an info@ammerlaender-versicherung.de.
Häufig gibt es einen Vordruck/Formular von der zuständigen Behörde, die vom Versicherer ausgefüllt werden kann. Diesen können Sie gern an uns übermitteln.

Versicherungsnachweis über eine Privathaftpflichtversicherung zum Skifahren in Italien
Einen Nachweis für Ihre bestehende Versicherung erstellen wir Ihnen gerne. Senden Sie Ihre Anfrage einfach per E-Mail an info@ammerlaender-versicherung.de.

Ist es verpflichtend, eine Einrüstung am Gebäude beim Versicherer zu melden?

Sollte vorrübergehend ein Gerüst um das versicherte Gebäude aufgestellt werden, handelt es sich um eine sogenannte Einrüstung. In unseren Hausrat-Tarifen verzichten wir darauf, dass Sie uns die Einrüstung melden. Das bedeutet für Sie, es ist nicht verpflichtend uns über die Einrüstung des Gebäudes zu informieren. Der Versicherungsschutz bleibt unverändert bestehen.

Häufig gestellte Fragen zur Schadenbearbeitung

Ich habe keine Eingangsbestätigung erhalten. Ist meine Mail oder Online-Meldung angekommen?

Bei Anfragen an info@ammerlaender-versicherung.de, schaden@ammerlaender-versicherung.de oder über die Schaden-Onlinemeldung, sollten Sie nach wenigen Minuten eine automatische Eingangsbestätigung von uns erhalten. Bitte schauen Sie auch im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches nach. Manchmal passiert es, dass unsere E-Mail als Spam ausgefiltert wird. Sollte Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, schicken Sie uns Ihre E-Mail gerne ein zweites Mal zu.

Sie haben Ihre E-Mail an eine/n Sachbearbeiter/in geschickt? Dann brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Bei diesen Anfragen erhalten Sie keine automatische Eingangsbestätigung.

Generell gilt: Es ist unser Anspruch, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer von Schadenfällen kann z.B. durch Prüfprozesse von Sachverständigen variieren. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und uns bei Ihnen melden. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld und Sie finden unsere Antworten auf die häufigsten Fragen hier.

Ein Schaden ist eingetreten. Was nun?

Allgemeines

  • Melden Sie uns den Schaden umgehend. Nähere Informationen hierzu zum Ablauf finden Sie unter dem Punkt „Wie kann ich einen Schaden melden?“
  • Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Minderung oder Abwendung des Schadens. Nähere Informationen hierzu zum Ablauf finden Sie unter dem Punkt „Welche Unterlagen muss ich zusammen mit der Schadenmeldung einreichen?“
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen so lange auf, bis:
    • wir entweder eine Besichtigung vornehmen konnten
    • unser Einverständnis zur Entsorgung gegeben haben oder
    • wir den Schaden reguliert haben

Zusätzlich bei einem Einbruch, Raub, Diebstahl sowie einer – auch vermuteten – Brandstiftung

  • Melden Sie den Schaden unverzüglich der Polizei und erstatten Sie eine Anzeige. Lassen Sie sich darüber eine Bescheinigung aushändigen.
  • Einbruchdiebstahl, Raub, Diebstahl: Reichen Sie der Polizei unverzüglich eine Stehlgutliste ein.
  • Einbruchdiebstahl: Lassen Sie falls nötig eine Notreparatur durchführen.

Zusätzlich bei einem Leitungswasser- oder Elementarschaden

  • Stellen Sie bei einem geplatzten Rohr stellen Sie gegebenenfalls den Haupthahn ab. Benachrichtigen Sie umgehend die Hausverwaltung oder eine Fachfirma zur Lokalisierung oder Notreparatur des Rohrbruchs.
  • Schalten Sie bei größeren Überschwemmungen elektrische Geräte und Heizungen in Räumen ab, die volllaufen können. Im Notfall sollten Sie den Strom gegebenenfalls komplett ausschalten.

Wie kann ich einen Schaden melden?

Sie können Ihren Schadenfall über unsere Homepage unter „Schadenmeldung“ einreichen.
Nähere Informationen zu den von uns benötigten Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Welche Unterlagen muss ich zusammen mit der Schadenmeldung einreichen?“.

Welche Unterlagen muss ich mit der Schadenmeldung einreichen?

Sie können uns in der Bearbeitung unterstützen, wenn Sie uns folgende Unterlagen vollständig einreichen:

  • Aussagekräftige Fotos: Am Besten Detailaufnahmen, auf denen die Beschädigungen gut zu erkennen sind. Von dem gesamten Gegenstand und den Räumlichkeiten zum Schadenzeitpunkt reichen Übersichtsfotos aus.
  • Eine Liste der gestohlenen oder beschädigten Sachen mit Angaben zu Kaufpreis, Kaufdatum und Wiederbeschaffungspreis.
  • Rechnungen, Quittungen oder sonstige Belege. Sie haben solche Nachweise nicht? Dann können Sie uns auch aus dem Internet Quellenangaben zu vergleichbaren Gegenstände nennen. Wir prüfen dann, inwiefern wir diese zu Ihren Gunsten verwenden können.
  • Kostenvoranschläge, wenn Schäden durch Reparaturen, Reinigungen oder Sanierungen behoben werden können.

Zusätzlich bei Einbruchdiebstahl, Raub, Diebstahl:

  • Einbruchdiebstahl: Fotos der Einbruchspuren an Türen, Fenstern oder Schlössern und ein Kostenvoranschlag für die Reparatur der beschädigten Elemente.
  • Generell: Eine Kopie der Bescheinigung über die Erstattung der polizeilichen Anzeige

Ich weiß nicht, was ich bei Schadenart angeben soll, die Auswahl passt nicht.

Bitte wählen Sie in diesen Fällen die Schaden-Art „Sonstige Gefahr“.

Was soll ich bei Schadenhöhe und Schadenumfang eingeben? Ich weiß die Höhe nicht.

Sollten Sie die genaue Schadenhöhe noch nicht kennen, tragen Sie bei dem Punkt Schadenhöhe bitte die von Ihnen grob geschätzte Höhe des Schadens ein.

Unter dem Punkt Schadenumfang können Sie detaillierte Informationen zum Schadenumfang des Gegenstandes angeben.

Ich kann keine Belege hochladen?

Sollte der Upload bei der Online-Schadenmeldung nicht funktionieren, können Sie uns gerne Ihre Belege an schaden@ammerlaender-versicherung.de senden. Bitte geben Sie im Betreff Ihrer E-Mail die Schadennummer an.

Was ist über die Hausratversicherung abgesichert?

Stellen Sie gedanklich Ihr Haus auf den Kopf! Es würden jede Menge Dinge, die Ihnen lieb und teuer sind, herausfallen. Genau dies ist Ihr Hausrat und den sichern wir bei der Ammerländer Versicherung umfassend ab.

Leistungen der Hausratversicherung im kurzen Überblick:

  • Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus, Fahrraddiebstahl (optional)
  • Feuer, Brand und Blitzschlag
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Explosion, Implosion und Verpuffung
  • 100 mögliche Leistungserweiterungen im Excellent-Schutz

Häufig gestellte Fragen zum Kundenportal

Was können Versicherte im Portal erledigen?

Im Kundenportal stehen Ihnen unterschiedliche Services zur Verfügung. Sie können Ihre bestehenden Verträge und die dazugehörigen Dokumente einsehen, online einen Schaden melden oder persönliche Daten, wie Ihre Anschrift oder Kontodaten direkt selbst ändern. Die Änderung des Nachnamens ist aktuell noch nicht möglich, siehe "Was ist im Kundenportal nicht möglich?"

Auf welche Dokumente können Sie zugreifen?

Sie finden im Kundenportal alle Dokumente zu Ihren bestehenden Versicherungsverträgen, wie z. B. Beitragsrechnungen oder Ihre Versicherungspolice. Haben Sie uns einen Schaden gemeldet, wird auch die von Ihnen ausgefüllte Schadenmeldung hier abgelegt.

Was ist im Kundenportal nicht möglich?

Eine Änderung des Nachnamens ist leider über das Kundenportal noch nicht möglich. Sie können uns die Information hierüber zusammen mit Ihrer Versicherungsscheinnummer aber einfach per E-Mail an info@ammerlaender-versicherung.de zusenden. Unser Service übernimmt dann alle Änderungen in Ihren Account und Sie können diese kurze Zeit später im Kundenportal sehen.

Haben Sie als Versicherte automatisch Zugriff zum Kundenportal?

Sie sind nicht automatisch im Kundenportal registriert. Der Zugriff zum Kundenportal erfolgt erst nach Ihrer eigenständigen Registrierung. Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie unter “Wie läuft die Registrierung ab?“

Wie läuft die Registrierung ab?

Sie klicken auf dieser Seite auf "Jetzt registrieren", geben die Nummer des Versicherungsscheins und Ihre persönlichen Daten ein. Danach erhalten Sie eine Bestätigungsmail an Ihre E-Mail-Adresse und klicken auf den Aktivierungslink in der E-Mail. Das Fenster zur Aktivierung Ihres Zugangs öffnet sich. Sie können nun ein individuelles Passwort hinterlegen. Die Registrierung ist somit abgeschlossen und sie können ab sofort alle Services im Kundenportal nutzen.

Was passiert, wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben?

Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie einfach unsere “Passwort vergessen”-Funktion nutzen. Auf der “Anmeldeseite zum Kundenportal“ können Sie unter dem Button “Anmelden“ auf “Passwort vergessen“ klicken. Danach öffnet sich ein neues Fenster, wo Sie Ihre E-Mail-Adresse eintragen, mit der Sie im Kundenportal registriert sind. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und dem Klick auf „Passwort zurücksetzen“ erhalten Sie eine Nachricht an die angegebene E-Mail-Adresse. Darin befindet sich ein Link zum Zurücksetzen Ihres Passwortes. Nach Klick auf den Link öffnet sich eine Seite, auf der Sie sich ein neues Passwort erstellen können. Mit dem neu vergebenen Passwort können Sie sich im Kundenportal anmelden.

Wo finden Sie Ihre Versicherungsscheinnummer?

Die Versicherungsscheinnummer finden Sie an folgenden Stellen:

  • Mittig auf der ersten Seite des Versicherungsscheins
  • Auf den folgenden Seiten des Versicherungsscheins in der Kopfzeile
  • Unter der Rechnungs-Nr. auf der Beitragsrechnung (Kästchen am rechten Rand)
  • Im Betreff der E-Mails, die wir Ihnen senden
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