Wie bekomme ich meine Vertragsunterlagen zugeschickt?
Wir legen unseren Fokus vermehrt auf die schnelle Kommunikation per E-Mail, daher erfolgt auch der Versand von Vertragsunterlagen vermehrt per E-Mail. Allerdings versenden wir derzeit auch noch Unterlagen per Post.
Generell gilt: Wir verschicken die Vertragsunterlagen so wie wir es Ihnen gegenüber beim Abschluss der Versicherung kommuniziert haben. Sollte es zu Änderungen kommen, informieren wir Sie natürlich vorab.
Sie erhalten Ihre Unterlagen noch per Post und möchten zukünftig alles gerne per E-Mail erhalten? Das ist kein Problem. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir stellen die Kommunikation gerne von Brief auf E-Mail um.
Wie lange dauert es bis ich meine Vertragsunterlagen zugeschickt bekomme?
Da es noch unterschiedliche Wege für den Versand der Vertragsunterlagen gibt, dauert auch der Versand unterschiedlich lang.
Versand per E-Mail: Können wir Ihnen nach der internen Prüfung eine Versicherung anbieten, erfolgt der Versand der Vertragsunterlagen innerhalb weniger Stunden.
Versand per Post: Können wir Ihnen nach der internen Prüfung eine Versicherung anbieten, erfolgt der Versand der Vertragsunterlagen in wenigen Tagen.
Sollten uns noch Informationen vor Vertragsabschluss fehlen, kontaktieren wir Sie entsprechend und der Versand der Vertragsunterlagen verzögert sich um die Dauer der Klärung.
Wie werden andere Dokumente zum Vertrag z.B. Rechnungen verschickt?
Auch für alle weiteren Dokumente gilt, dass wir vermehrt auf die Kommunikation per E-Mail setzen. Und Sie auch weitere Dokumente zum Vertrag wie z.B. Rechnungen zunehmend per E-Mail erhalten. Generell gilt auch für alle anderen Dokumente, dass wir Sie so verschicken wie wir es Ihnen gegenüber beim Abschluss der Versicherung kommuniziert haben. Sollte es zu Umstellungen kommen, informieren wir Sie natürlich auch darüber vorab.
Was bedeutet der Umzug in eine neue Wohnung für meine Hausratversicherung?
Wechseln Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Sollte sich durch Ihren Umzug Ihre Wohnungsgröße verändert haben, denken Sie bitte daran, uns die Angaben unverzüglich mitzuteilen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Dieses können Sie einfach über unser Online-Formular erledigen.
Alle vertragsrelevanten Unterlagen Ihrer Hausratversicherung werden Ihnen nach Ihrem Umzugsdatum auf dem Postweg zugesandt. Sofern Sie den E-Mail-Versand mit uns vereinbart haben, erhalten Sie die Unterlagen selbstverständlich an die uns bekannte E-Mail-Adresse. Sie erhalten Ihre Unterlagen noch per Post und möchten zukünftig alles gerne per E-Mail erhalten? Das ist kein Problem. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir stellen die Kommunikation gerne von Brief auf E-Mail um.
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so können wir den Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung übertragen, siehe “Was passiert mit meiner Hausratversicherung, wenn ich ins Ausland umziehe?“
Was passiert mit meiner Hausratversicherung, wenn ich ins Ausland umziehe?
Unser Geschäftsgebiet bezieht sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Eine Hausratversicherung für ein Risiko außerhalb unseres Geschäftsgebiets ist leider nicht möglich. Ihr Vertrag endet, sobald wir Kenntnis vom Wegfall des Risikos (Umzug in das Ausland) erlangt haben. Dies bedeutet für Sie, dass Sie beim Umzug ins Ausland die Versicherung außerordentlich kündigen können.
Wie bekomme ich eine Bescheinigung bzw. einen Versicherungsnachweis für z. B.:
Bescheinigung für das Finanzamt (Lohnsteuerjahresausgleich/Steuererklärung)
Auf Ihrer Beitragsrechnung zum Versicherungsvertrag wird der Bruttobeitrag mit der berechneten Versicherungssteuer ausgewiesen. Sie können Ihre letzte Beitragsrechnung als Nachweis gegenüber dem Finanzamt verwenden.
Laden Sie sich die letzte Beitragsrechnung einfach im Kundenportal herunter. Informationen zur Registrierung im Kundenportal finden Sie unter “Haben Sie als Versicherte automatisch Zugriff zum Kundenportal?“.
Versicherungsnachweis über eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für die zuständige Behörde
Auch hier erstellen wir Ihnen gerne einen Nachweis über Ihre bestehende Versicherung. Senden Sie Ihre Anfrage einfach per E-Mail an info@ammerlaender-versicherung.de.
Häufig gibt es einen Vordruck/Formular von der zuständigen Behörde, die vom Versicherer ausgefüllt werden kann. Diesen können Sie gern an uns übermitteln.
Versicherungsnachweis über eine Privathaftpflichtversicherung zum Skifahren in Italien
Einen Nachweis für Ihre bestehende Versicherung erstellen wir Ihnen gerne. Senden Sie Ihre Anfrage einfach per E-Mail an info@ammerlaender-versicherung.de.
Ist es verpflichtend, eine Einrüstung am Gebäude beim Versicherer zu melden?
Sollte vorrübergehend ein Gerüst um das versicherte Gebäude aufgestellt werden, handelt es sich um eine sogenannte Einrüstung. In unseren Hausrat-Tarifen verzichten wir darauf, dass Sie uns die Einrüstung melden. Das bedeutet für Sie, es ist nicht verpflichtend uns über die Einrüstung des Gebäudes zu informieren. Der Versicherungsschutz bleibt unverändert bestehen.