Die
Privathaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter - die
Hausratversicherung übernimmt Schäden am eigenen Hab und Gut.
Werfe ich zum Beispiel aus Versehen mit einem Ball die Fensterscheibe eines Anderen ein, so übernimmt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden, der dieser Person entstanden ist. Werfe ich den Ball aus Versehen gegen meine eigene Fensterscheibe, übernimmt sie dies nicht.
Geht mein Fernseher kaputt, weil der Blitz ins Haus eingeschlagen hat und so eine Überspannung entstanden ist, so übernimmt die
Hausratversicherung den Schaden, der mir entstanden ist. Gleiches gilt für Schäden, die durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Feuer oder Einbruchdiebstahl an meinem Hausrat entstehen. Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung ergänzen sich also.
Hier geht es direkt zu unserer Hausratversicherung.