Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Lastenräder der Ammerländer Versicherung

Lastenräder

Das Lastenrad ist schon heute als innovatives Transportmittel für Unternehmen und Selbstständige nicht mehr wegzudenken. Wir bieten den passenden Versicherungsschutz.

Lastenrad berechnen

Fahrrad-Vollkasko­versicherung für Lastenräder

Was wird versichert?

  • Lastenräder mit gewerblicher Nutzung (kein Personentransport)
  • Kaufpreis bis 15.000 Euro
  • Alter des Rades bei Abschluss der Versicherung max. 6 Monate

Umweltfreundlicher Transport

Lastenräder sind in der gewerblichen Nutzung die umweltfreundliche und komfortable Alternative. Mit ihnen transportiert man Waren oft direkt bis an die Tür, ist unabhängig von Staus und Parkplatzsuche und tankt maximal den Akku mit Strom. Dazu bieten viele Bundesländer Fördermittel, die die Anschaffung eines Lastenrades noch attraktiver machen. Und obendrein sorgt ein Lastenrad immer noch für bewundernde Blicke – die beste Werbung für Ihre Marke.

Leistungen im Überblick:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • Reparaturkosten, z. B. in Folge von Unfall, Vandalismus oder Verschleiß
  • Feuchtigkeits- & Elektronikschäden an Akku, Motor- und Steuerungsgeräten
  • Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung

Highlights:

  • Neuwertentschädigung
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Grobe Fahrlässigkeit abgesichert
  • Mobilität bis 500 Euro infolge einer Beschädigung (z. B. Ersatzfahrrad, Transport zur Werkstatt, etc.)
  • Keine Kaufpreisvorgabe für ein Schloss

... und so einfach geht's

Ihr Fahrrad in weniger als 3 Minuten versichern

1. Passenden Tarif wählen

Nutzer, Hersteller, Kaufpreis- und datum angeben.

2. Online abschließen

Zahlungsart auswählen und bestätigen.

3. Schutz genießen

Jetzt ist Ihr Rad versichert.

Ihre Fragen - unsere Antworten

Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung können Sie E-Bikes und hochwertige Fahrräder versichern. Ähnlich wie eine Kfz-Vollkasko bietet das Produkt einen Rundumschutz gegen die finanziellen Folgen von Schäden, wie z.B. durch:
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Unfall
  • Fall- und Sturzschäden
  • Verschleiß (auch an Reifen und Bremsen)
  • Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku, Motor- und Steuerungsgeräten
  • Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
Der Ausdruck „Pedelec“ beziehungsweise „E-Bike“ bezeichnet Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht. Bei Pedelecs unterstützt der Antrieb beim Treten, bei E-Bikes ersetzt er die Muskelkraft.

Wie häufig üblich, fassen wir beide Bezeichnungen unter dem Begriff „E-Bike“ zusammen. Von Fahrrädern sprechen wir, wenn es sich um ein Modell ohne Elektroantrieb handelt.

In unserer Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Diensträder können Sie Pedelecs ohne Versicherungs- und Führerscheinpflicht sowie muskelbetriebene Fahrräder unterbringen.
Folgende Fahrräder sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
  • Fahrräder, die älter als 6 Monate sind
  • Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht (z.B. S-Pedelecs)
  • Fahrräder, die gegen ein Entgelt zum gewerblichen Personentransport eingesetzt werden
  • Fahrräder, die verliehen oder vermietet werden
  • Verkaufsfahrräder (z.B. mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten)
  • Ausstellungsfahrräder (z.B. mit Werbe- oder Informationsstand)
Ja, bei uns können Sie auch Ihr Rad mit einen Carbonrahmen versichern. Versichert sind zum Beispiel Diebstahl, Vandalismus, Unfall- und Sturzschäden, Verschleiß und Schäden am Akku und Motor. Ausgenommen sind lediglich Schäden am Carbonahmen selbst, die z. B. durch einen Sturz oder Unfall entstanden sind. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Das hängt davon ab, ob es sich um ein neues, rabattiertes oder gebrauchtes Rad handelt.

Neues Fahrrad/E-Bike: Die Versicherungssumme ist in der gewerblichen Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Nettokaufpreis. Mit eingerechnet werden fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile sowie lose mit dem Rad verbundenes Zubehör, soweit es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden Fahrrades aufgeführt ist.

Rabattiertes Fahrrad/E-Bike: Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert des Fahrrades/E-Bikes vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.

Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike: Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike. Bitte beachten Sie, dass das Fahrrad/E-Bike nicht älter als 6 Monate sein darf.
In der Fahrrad-Vollkaskoversicherung haben wir keine Selbstbeteiligung vorgesehen, das bedeutet, im Falle eines Schadens bedarf es keiner Zuzahlung.
Das Fahrrad/E-Bike muss zum Schutz gegen Diebstahl jederzeit mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert werden. In der Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr muss es entweder zusätzlich an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl, Fahrradständer, Baum, Straßenschild) angeschlossen werden oder auf einem verschlossenen Betriebsgelände oder in einem verschlossenen Raum in einem Gebäude gesichert werden.

Bei uns haben Sie grundsätzlich die freie Entscheidung, welches Schloss Sie sich kaufen. Wir akzeptieren alle Modelle unabhängig von Marke, Typ und Kaufpreis. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bei Ihrem Fachhändler vor Ort über Sicherheitsstufen und Schlossarten zu informieren.
Entscheidend ist, wer auf der Rechnung steht.

Gewerbliche Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Betreibt man ein Gewerbe und ist somit Arbeitgeber, Selbständig oder Freiberufler, bieten wir mit den Fahrrad-Vollkaskoversicherungen für Dienst- und Lastenräder, sowie mit der Fahrrad-Diebstahlversicherung die passenden Produkte für gewerbliche Räder an. Die Rechnung muss auf den Gewerbetreibenden ausgestellt sein.

Für die Berechnung des Beitrags ist die Vorsteuerabzugsfähigkeit des Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. Falls Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist der auf der Rechnung ausgewiesene Nettokaufpreis als Versicherungssumme anzugeben.

Private Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Kauft man sich als Privatperson ein Fahrrad und bezahlt es auch privat, so gilt dies als privater Fahrradkauf. In diesem Fall ist unsere private Fahrrad-Vollkaskoversicherung genau das Richtige. Mit ihr können Pedelecs / E-Bikes & hochwertige Fahrräder optimal abgesichert werden. Die Versicherungssumme ist dann der Bruttokaufpreis, so wie er auf der Rechnung steht.

Sind sie Arbeitnehmer und möchten ein Dienstrad versichern, wenden Sie sich einfach an Ihren Arbeitgeber, er kann sich direkt an uns wenden.
Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung.
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